Ihr KFZ-Sachverständigen Büro 
in den Regionen Mönchengladbach 
und Herne




UNSER UNTERNEHMEN

Herzlich Willkommen bei dem...

... führenden KFZ-Sachverständigen Büro in Mönchengladbach, Herne und Umgebung. Eis Die KFZ-Sachverständigen GmbH wurde Anfang der 60er Jahre durch Heinrich Eis gegründet und ist nun eines der ältesten Sachverständigen Büros in Mönchengladbach. Von 1980 bis November 2021 befand sich unser Büro in der Alsstraße 192, 41063 Mönchengladbach. Seit November 2021 befinden wir uns an unserem neuen Standort in der Monschauer Straße 44, 41068 Mönchengladbach. Darüber hinaus finden Sie uns und unsere Expertise auch in unserem Büro im Regenkamp 29 in 44625 Herne.

 

Profitieren Sie von unserer jahrelangen Erfahrung!
Von der Erstellung von KFZ- und Motorrad-Schadengutachten über die Beweissicherung nach Verkehrsunfällen bis hin zu Oldtimer- und Youngtimer-Bewertungen. Unser Experten-Team steht Ihnen jederzeit zur Verfügung. 

Erfahren Sie mehr unter Leistungen





UNSERE PARTNER

Neben Unternehmen wie dem ADAC und der GTÜ zählt auch die Classic Data dazu, wenn es um die Martkanalyse und Bewertung von Oldtimern geht. Des weiteren sind wir Partner der SSH und Mitglied im BVSK.

Als ADAC-Vertragssachverständiger stehen wir Ihnen bei allen Fragen gern zur Seite.








UNSERE LEISTUNGEN

WAS KÖNNEN WIR FÜR SIE TUN?

Wir erstellen Sachverständigengutachten für alle Fahrzeugklassen. Bei einem Verkehrsunfall wird Ihr Schaden von uns komplett erfasst damit Sie Ihre Ansprüche an die Gegenseite geltend machen können. Auch bei der Durchsetzung Ihrer Forderungen durch die Erstellung von Wert- und Beweissicherungsgutachten stehen wir Ihnen zur Seite.

Ein weiterer Leistungsschwerpukt unseres Unternehmens ist die Bewertung von Old- und Youngtimern. Dabei arbeiten wir immer eng mit unseren Partnern zusammen, um Ihnen den bestmöglichen Service bieten zu können.

Im Folgenden finden Sie eine vollständige Auflistung unserer Leistungen.



UNSER SERVICE

UNSER EXPERTEN-TEAM STEHT IHNEN JEDERZEIT ZUR VERFÜGUNG BEI...

  • ... der Erstellung von KFZ- und Motorrad-Schadengutachten
  • ... der Erstellung von Gutachten für Motor- und Getriebeschäden
  • ... der Erstellung technischer Gutachten
  • ... der Gegenüberstellung, der am Unfall beteiligten Fahrzeuge
  • ... der Beweissicherung nach Verkehrsunfällen
  • ... der Wertermittlung gebrauchter Fahrzeuge aller Art
  • ... der Oldtimer- und Youngtimer-Bewertung


Haftpflichtschaden

Ein Haftpflichtschaden liegt vor, wenn Sie als Unfallbeteiligter nicht der Unfallverursacher, sondern der durch den Unfall Geschädigte sind. In diesem Fall muss der Verursacher den gesamten Schaden des Geschädigten, der durch den Unfall entstanden ist, ersetzen.

  • Wiederherstellungskosten-Ermittlung
  • Reparaturdauer

Wertminderung

Bei einem eventuellen Verkauf Ihres Autos dürfen Sie dem potentiellen Käufer nicht verschweigen, dass es sich um ein Unfallauto handelt. Dies führt meist zu einem geringeren Verkaufserlös. Die Wertminderung soll diesen „Verkaufsverlust“ ausgleichen.
Anspruch auf diese Wertminderung haben Sie unabhängig, ob Sie das Auto verkaufen möchten oder nicht. Die Höhe wird meist von einem Sachverständigen im Gutachten festgesetzt.

Totalschaden

Wenn die Reparatur eines Unfallwagens nicht möglich ist (technischer Totalschaden) oder die Kosten unverhältnismäßig höher sind, als der Wiederbeschaffungswert (wirtschaftlicher Totalschaden), spricht man von einem Totalschaden.

Wiederbeschaffungswert

Der Wiederbeschaffungswert ist der Preis, der für den Kauf eines gleichwertigen Fahrzeuges gezahlt werden muss. Nach diesem Wert richtet sich auch die Höhe der Schadenersatzansprüche nach einem Unfall.

Restwert

Der Restwert ist der Wert des Kraftfahrzeuges nach dem Unfall im unreparierten Zustand. Meist ermittelt ein unabhängiger Sachverständiger den Wert auf dem allgemeinen Markt. Berücksichtigt werden dabei das konkrete Schadenbild und die regionalen Marktgegebenheiten. 

Nutzungsausfall

Wenn Sie als Unfallgeschädigter keinen Mietwagen in Anspruch nehmen, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung ist abhängig von der Reparaturdauer. Den genauen Tagessatz können Sie aus einer sogenannten Nutzungsausfallentschädigungstabelle entnehmen oder von einem Sachverständigen erfragen. 


  • Abschleppkosten
  • Nebenkosten

Quelle: Dekra Unfall-Fachwörterbuch





WISSENSWERTES

WENN EIN UNFALL PASSIERT IST


GRUNDSÄTZLICHES

Auf folgende Punkte sollten Sie in Ihrem eigenen Interesse achten, wenn Sie unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einen Unfall verwickelt wurden: Selbst wenn die Versicherung ohne Ihre Zustimmung einen Sachverständigen bestellt hat, steht es Ihnen grundsätzlich frei, einen Sachverständigen Ihres Vertrauens zur Beweissicherung und Feststellung der Schadenshöhe zu beauftragen. Die Kosten für das Sachverständigengutachten sind erstattungspflichtig. Bei einem Bagatellschaden (Schadenshöhe nicht höher als 500-1.000 Euro) reicht meist ein Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt.

BEWEISSICHERUNG

Um sicher zu gehen, dass dem Geschädigten die ihm zustehenden Schadenersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden, ist eine vollständige Beweissicherung von größter Wichtigkeit. Für die vollständige Schadenerkennung und -beseitigung kann die Beweissicherung ausschlaggebend sein. Auch um später evtl. auftretenden Ärger über Reparaturdurchführung oder Schadenhergang entgegenzutreten, ist es von Vorteil die Beweissicherung über Schadenart und Umfang von einem Fachmann  durchführen zu lassen.

WENN ES SIE EISKALT ERWISCHT HAT WAS TUN?

1 Sichern Sie die Unfallstelle ab

2 Leisten Sie gegebenenfalls Erste Hilfe

3 Melden sie den Unfall der Polizei. Bei Personenschäden ist dies unumgänglich

4 Notieren Sie die Daten der Unfallbeteiligten, amtl. Kennzeichen, Fahrzeugtyp, Unfallzeit, Anschriften von Unfallgegner und Zeugen, Versicherungsdaten des Unfallgegners.  Achten Sie darauf, ob Unfallgegner und Fahrzeughalter identisch sind.

5 Machen Sie, wenn möglich Fotos vom Unfallort

6 Nicht gerufene Unfallhelfer, Gutachter oder Abschleppdienste sollten Sie besonders prüfen und Preise für deren Dienste unbedingt schriftlich bestätigen lassen. Am Besten greifen Sie auf die von Automobilclubs empfohlenen Unternehmen zurück. Treten Sie am Unfallort etwaige Ansprüche  keinesfalls gegenüber Abschleppunternehmern oder sonstigen Dritten ab.






UNSER TEAM

LERNEN SIE UNS KENNEN.

Eine indivuelle Kundenberatung und ein hohes Maß an Service sind uns wichtig.
Von der IFS GmbH zertifizierter Sachverständiger Herr Michael Laugisch.

Michael Laugisch
Geschäftsführer & KFZ-Sachverständiger
02161 823 86-19
0172 5285251
laugisch@eis-sv.de

Elefteris Geles
Kfz.-Sachverständiger
02161 823 86-15
0151 161 216 45
geles@eis-sv.de

Rudolf Salentin
Kfz.-Sachverständiger
02161 82386-17
0151 161 216 43
salentin@eis-sv.de

 

Birgit Gerresheim
Kaufmännische Angestellte
02161 823 86-10

Daniela Hasselmann
Kaufmännische Angestellte
02161 823 86-16
schmitz@eis-sv.de

Selina van Thriel
Auszubildene zur Kauffrau für Büromanagement
02161 823 86-18
vanthriel@eis-sv.de





KONTAKT

WIR FREUEN UNS AUF SIE.




Büro Mönchengladbach
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41068 Mönchengladbach

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F 0 21 61 - 8 23 86 11
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